Integrationsassistenz inkl. Betreuungskraft § 53 c SGB XI Blended Learning

Qualifizierung für reguläre Integrationsassistenz inkl. Betreuungskraft § 53 c SGB XI Blended Learning

Sehr gute Jobchancen mit einer besonderen Qualifizierung!

Als Integrationsassistent*in  bzw. Betreuungskraft begleiten Sie Menschen in ihrem individuellen Alltag. Das können Kinder in der Kita oder der Schule sein, aber auch Menschen in anderen sozialen Einrichtungen. Es geht um Begleitung oder Beschäftigung. Sie unterstützen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf oder hilfsbedürftige Menschen mit einer besonderen Pflegebedürftigkeit. Als zusätzliche Betreuungskraft sollen Sie Pflegebedürftige betreuen und aktivieren. Es geht darum, die psychische Stimmung der zu betreuenden Menschen positiv zu beeinflussen.

Bevor Sie in diese Qualifizierung starten, leisten Sie bitte ein 40 Stunden Praktikum in einer teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung ab. Auch wenn Sie später Kinder in der Kita oder Schule begleiten möchten. Dies ist eine Voraussetzung, um nach dem erfolgreichen Besuch der Weiterbildung ein Zertifikat zu erhalten. Des Weiteren benötigen Sie ein „Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis“ und einen Nachweis über den Besuch eines „Erste-Hilfe-Kurses“, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Die Qualifizierung umfasst 640 Unterrichtsstunden und ein weiteres 80 Stunden Praktikum. Wir bieten eine Voll- oder Teilzeitvariante an. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

Unterrichtsinhalte:

  1. Lebenswelten und Diversität
  2. Kommunikation, Interaktion und sozial/emotionales Verhalten
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Mobilität und Pflege
  5. Betreuungsarbeit
  6. Praktikumsbegleitung

Weitere Infos finden Sie in unserem Flyer.
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