Vorbereitung auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in
Erzieher/innen sind Entwicklungs- und Bildungshelfer in breitester Zuständigkeit mit einem wichtigen gesellschaftlichen Bildungsauftrag. Sie betreuen Kinder von 0 bis 6 Jahren in Tageseinrichtungen, Grundschulkinder im Offenen Ganztag(OGS) oder sind in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig. Der hohe Bedarf an ausgebildeten Erzieher/innen ist ungebrochen, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind hervorragend.
Wir bereiten Sie auf die Externenprüfung zur Erzieherin / zum Erzieher vor. Abhängig von Ihren Vorkenntnissen sind unterschiedliche Varianten denkbar (sollten z. B. die notwendige Praktika bereits vorhanden sein). Aufgrund des modular aufgebauten Ablaufes gibt es je nach Variante die Möglichkeit eines flexiblen Einstiegs zwischen den Monaten Mai und Oktober (abhängig von der von Ihnen gewünschten Variante - siehe Tabelle). Andere Varianten setzen einen festen Einstieg voraus. Im Anschluss finden Sie die Übersicht über die aktuellen Einstiegs- und Lehrgangsvarianten.
Umschulungsvariante | Umfang | Startmonate |
inkl. Praktikum 480 Stunden |
24 Monate VZ 32 Monate TZ |
Mai Oktober |
verkürzt (Qualifizierungspraktikum liegt bereits vor) |
21-22 Monate VZ 25-28 Monate TZ |
August Februar |
intensiv (umfangreiche Vorkenntnisse) |
12 Monate VZ 15-16 Monate TZ |
Mai/Juni Februar |
berufsbegleitend (WeGebAU) |
21-24 Monate VZ | Mai/Juni |
PIUS (Praxisintegrierte Umschulung) |
32 Monate TZ | Juni/Juli |
Um eventuelle Defizite in manchen Bereichen bereits vor Beginn Ihres Lehrgangs auszuräumen, können Sie auch an einem Vorbereitungskurs teilnehmen.
Weitere Infos finden Sie in unserem Flyer.
Weitere Informationen zu unser Praxisintegrierten Umschulung (PIUS) finden Sie hier.
Anschließend finden Sie eine Übersicht über mögliche Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe (Leistungen §§ 11 - 41 KJHG)
§§ 11 – 15 Jugendarbeit, |
§§ 16 – 21 Förderung der Erziehung in der Familie |
§§ 22 – 26 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege |
§§ 27 – 41 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige |
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